Kinderlärm nicht länger Grund zur Klage!
27.05.2011Im Deutschneudorfer „Wichtlhäusl“ ist Kinderlärm erwünscht!
Anlässlich der gestrigen Verabschiedung der Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes erklärt der sächsische FDP- Bundestagsabgeordnete Heinz-Peter HAUSTEIN:
„Gestern wurde Gesetz, was eigentlich selbstverständlich ist: Kinderlärm aus Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen, etc. gilt nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung.
Die FDP hatte sich seit Beginn der Legislaturperiode für diese Gesetzesänderung stark gemacht. Denn wenn wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Kinder für die Zukunft unseres Landes wirklich wollen, können wir Kinderlärm nicht behandeln wie Baulärm. Im Gegenteil muss gelten: Wo Kinderlärm ist, ist auch Leben. Und das muss auch das Gesetz abbilden.
Die Gesetzesänderung wird diesem Anspruch gerecht und wird helfen, Klagen zu vermeiden. Wir brauchen aber vor allem mehr Toleranz in der Gesellschaft. Ich wünsche mir, dass Betroffene zunächst miteinander sprechen, statt gleich die Gerichte zu bemühen.“